ZabergäuGymnasium Brackenheim
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Kontakt

I. Schülerdaten
Bitte geben Sie alle Vornamen Ihres Kindes an!
I.1 Anschrift der Schülerin/des Schülers

II. Elterndaten
Gemeinsames Sorgerecht
 
 
1. Erziehungsberechtigter (In der Regel der Vater!)
Gleiche Anschrift wie die Schülerin/der Schüler?
 
 
Bei "JA" bitte bei Festnetznummer weiter eintragen!
2. Erziehungsberechtigter (In der Regel die Mutter!)
Gleiche Anschrift wie die Schülerin/der Schüler?
 
 
Bei "JA" bitte bei Festnetznummer weiter eintragen!

III. Schullaufbahn
Wurde bei Ihrem Kind sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt?
 
 

IV. Wahlmöglichkeiten am Zabergäu-Gymnasium
Möchte Ihr Kind in die Streicherklasse?
 
 

V. Betreuungsangebot / Arbeitsgemeinschaften (AGs)
Das Zabergäu-Gymnasium bietet montags, dienstags und donnerstags bis 15:30 Uhr eine offene Ganztagsbetreuung an. Zu Schuljahresbeginn werden ALLE Eltern angeschrieben, um Ihren Bedarf abzufragen. Um einen ersten Überblick zu erhalten, bitten wir Sie, uns hier schon einmal mitzuteilen, an welchen Tagen Sie voraussichtlich auf das AG- und Betreuungsangebot zurückgreifen möchten.
Interesse/Bedarf am AG- und Betreuungsangebot?
 
 
Wenn Interesse/Bedarf besteht, wann?  
 
 

VI. Sonstiges
Für die Schule ist es außerdem wichtig zu wissen, ob ihr Kind schwimmen kann!
 
 
Liegen gesundheitliche Einschränkungen vor, die der Klassenlehrer und die Fachlehrer wissen müssen (Allergien, Diabetes; körperliche Einschränkungen, etc…)
 
 
Hier können Sie maximal zwei Namen eintragen, mit denen Ihr Kind zusammen in einer Klasse sein soll! (Es besteht allerdings kein Anspruch auf die Erfüllung dieses Wunsches!)

Übermittlung der Religionszugehörigkeit

„Um der jeweiligen Religionsgemeinschaft eine Überprüfung der Mitgliedschaft der Schülerin bzw. des Schülers in dieser Religionsgemeinschaft zu ermöglichen, kann es erforderlich sein, den Namen der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler an Vertreter der Religionsgemeinschaft bzw. die Religionslehrerin oder den -lehrer zu übermitteln. In Bezug auf die evangelische und die katholische Kirche bestehen datenschutzrechtliche Regelungen, welche die Übermittlung der Namen erlauben. Die Zulässigkeit der Übermittlung der Namen der Schülerinnen und Schüler an die anderen Religionsgemeinschaften hängt von der Einwilligung durch den Betroffenen ab. Die Einwilligung kann verweigert und nach Abgabe widerrufen werden. Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten ist dann nicht bzw. nicht mehr zulässig. Hiermit willige ich / willigen wir in die Übermittlung meines Namens / des Namens meines / unseres Kindes an die Religionsgemeinschaft, an deren Religionsunterricht ich teilnehme / mein / unser Kind teilnimmt, zu diesem Zweck ein."

Bitte bestätigen Sie ihre Kenntnisnahme durch das Setzen des entsprechenden Häckchens: