ZabergäuGymnasium Brackenheim
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Datenschutzregelung

1.Gespeicherte Daten, Zugriffsberechtigungen

Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein der Freunde und Schüler des Zabergäu-Gymnasiums e.V. seine Adresse, seine E-Mail-Adresse, seine Bankverbindung und seine Telefonnummer auf.

Diese Informationen werden vom Kassier, vom Schriftführer und vom Vorsitzenden des Vereins gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch

geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.

Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.

2. Mitgliederliste

Nur Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine Mitgliederliste mit den benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt. Zur Wahrnehmung der satzungsmäßigen Rechte gibt der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, eine Mitgliederliste mit Namen und Anschriften der Mitglieder an den Antragsteller aus.

 

3. Datenaufbewahrung

Beim Austritt werden die gespeicherten Daten des Mitglieds aus dem Mitgliederverzeichnis gelöscht.

Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahren ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.